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Re: BU-Antrag abgelehnt (Träger NRW, Arbeitgeb. Hessen (Hessen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Die Einzelanerkennung von Bildungsurlauben ist tatsächlich in den Gesetzen der meisten Bundesländern vorgesehen, in NRW und Baden-Württemberg gibt es sie explizit nicht im Gesetz. NRW und BW erkennen nur den Träger an. Wenn außerdem bestimmte, in den Gesetzen benannte formale und inhaltliche Bedingungen erfüllt werden, gilt ein Seminar als Bildungsurlaub. Das hat sich, obwohl die Gesetze seit Jahren bestehen, noch nicht zu allen Arbeitgebern durchgesprochen. Hessen hat im Gesetz einen "Queranerkennungsparagrafen", den § 10 Abs. 4.
Wenn Seminare in anderen Ländern anerkannt sind und im übrigen die Bedingungen des Hessischen BU-Gesetzes erfüllen, können sie von hessischen Arbeitnehmern als Bildungsurlaub genommen werden.
Dazu hat das Hessische Ministerium einen Text veröffentlicht:
https://service.hessen.de/html/Anerkennung-durch-andere-Bundeslaender-8194.htm


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