Re: Übernahme des Bildungsurlaubs in 2018 (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Sie können Ihren Anspruch aus dem laufenden Jahr mit einem schriftlichen Antrag ins nächste Jahr verlagern. Mehr dazu finden im DGB-Leitfaden: http://www.bildungsurlaub.de/infos_leitfaden-quotbildungsurlaub-nrwquot_34.html |
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