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Re: Sprachkurs im Ausland. Feiertag in Deutschland. (Hessen)

Name:Brigitte Deller

Sehr geehrte Frau Mareike,

das HBUG ist ein Arbeitnehmerfreistellungsgesetz - Freistellung von der Arbeit. Besteht für einen oder mehrere Tage, an dem eine anerkannte Bildungsurlaubsveranstaltung besucht wird, keine Arbeitspflicht (z.B. Freischichttag, gesetzlicher Feiertag), ist der Arbeitgeber nicht zu einem Freizeitausgleich verpflichtet(BAG-Urteil vom 21.09.1999, Az.: 9AZR 765/98).Der Bildungsurlaubsanspruch ist im vollem Umfang abgegolten

Allerdings obliegt uns keine Auslegung des HBUG, dies ist immer Sache der Arbeitsgerichte.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Brigitte Deller

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration


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