Guten Tag Frau Deller,
vielen herzlichen Dank für Ihre aufschlussreiche Antwort.
Was meinten Sie mit "Der Bildungsurlaubsanspruch ist im vollem Umfang abgegolten"?
In dem Moment, in welchem ein Kurstag auf einen Feiertag fällt, dürfte für diesen Feiertag doch kein Bildungsurlaub abgezogen werden? Seitdem natürlich man bekommt für diesen Tag Freizeitausgleich.
Mein Verständnis ist:
Entweder
a) 1 Woche mit Feiertag = Abzug 4 Tage Bildungsurlaub
oder
b) 1 Woche mit Feiertag = Abzug 5 Tage Bildungsurlaub + ein Tag Freizeitausgleich
Vielen herzlichen Dank & Beste Grüße
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