Re: Länderübergreifende Anerkennung | ||
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Zunächst: entscheidend ist, in welchem Bundesland Ihr Arbeitsplatz ist. Und: die Anerkennung eines anderen Bundeslandes genügt formal nicht. Fragen Sie den Veranstalter doch einfach, ob er für das Seminar in RP eine Anerkennung besitzt. Achtung: in Rheinland-Pfalz benötigen Sie eine Anerkennung der Veranstaltung (nicht nur des Veranstalters.) |
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