Re: Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Grundsätzlich haben Arbeitnehmer/innen in NRW Anspruch auf Bildungsurlaub. Die von Ihnen beschriebene Veranstaltung erfült allerdings nicht die gesetzlichen Kriterien. BU muss mind. 3 Tage in Folge ganztags oder in einzelnen Tagen, dann aber genau im Wochenabstand sein. Sie sind hier auf die Kulanz des Arbeitgebers angewiesen. |
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