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Re: Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Grundsätzlich haben Arbeitnehmer/innen in NRW Anspruch auf Bildungsurlaub. Die von Ihnen beschriebene Veranstaltung erfült allerdings nicht die gesetzlichen Kriterien. BU muss mind. 3 Tage in Folge ganztags oder in einzelnen Tagen, dann aber genau im Wochenabstand sein. Sie sind hier auf die Kulanz des Arbeitgebers angewiesen.


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