Re: Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Teilzeitkräfte zählen auf jeden Fall - sie haben nur eben etwas weniger Anspruch. |
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Re: Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Teilzeitkräfte zählen auf jeden Fall - sie haben nur eben etwas weniger Anspruch. |
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