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Re: BU NRW

Name:Bernhard Eul-Gombert

Das AWBG setzt die Hürde, dass auch für den Arbeitgeber ein Mindestnutzen entsteht. Wenn nur Sie allein Nutzen aus dem BU ziehen würden, könnte Ihr Arbeitgeber nein sagen. Im Zweifelsfall kann ein offenes Gespräch helfen, eine gerichtliche Klärung ist schliesslich für alle Seiten mit Zeit und Kosten verbunden.


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