Re: Kostenrückerstattung für Arbeitgeber (Nordrhein-Westfalen) | ||
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In NRW ist eine solche Kostenerstattung nicht vorgesehen. (Die Logik dahinter, vom Bundesverfassungsgericht abgesegnet: die Arbeitnehmer zahlen eine Teilnahmegebühr, der Staat fördert die Bildungseinrichtungen und damit das Angebot, der Arbeitgeber steuert die Lohnfortzahlung bei.) |
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