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Re: Anspruch Bildungsurlaub bei Teilzeitarbeit (Brandenburg)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Das Gesetz regelt solche Ausnahmetatbestände nicht im einzelnen.
Am vernünftigsten ist es, da die durchschnittliche Wochenarbeitszeit zu Grunde zu legen, die bei Ihnen im Vertrag steht - also 30 Stunden.
Der Anspruch auf Bildungsurlaub bezieht sich auf eine Woche. Am besten suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber und schlagen einen Ausgleich vor - unabhängig davon, ob Ihr BU in eine Woche mit kürzerer oder längerer Arbeistzeit fällt.


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