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Re: 10 Tage Bildungsurlaub splitten in versch. Gesundh (Nordrhein-Westfalen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Es gibt grundsätzlich die Möglichkeit, den Anspruch von 2 Jahren zusammenzufassen - dafür müssten Sie im letzten Jahr Ihren Anspruch auf dieses Jahr haben übertragen lassen.
Die Art der Zusammenhangs wird im Gesetz nicht genauer definiert - es muss aber nicht 10 Tage am Stück sein. Reichen Sie die beiden Bildungsurlaube ein, wenn es eine Nachfrage dazu gibt, müssten Sie eine inhaltliche Begründung, evtl. auch mit Untertsützung des Veranstalters nachreichen.


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