Liebe Corinna,
zulässig ist das (leider) schon: In Ba-Wü gibt´s ja kein Bildungsurlaubsgesetz. Sinnvoll finde ich das Verhalten deines Brötchengebers allerdings nicht, er sollte doch ein hohes Interesse daran haben, dass du für deinen Job richtig fit bist. Und wenn er dir keine adäquate Fortbildung bietet, dann dir auch die Möglichkeit geben, die anderswo zu erhalten.
Sprich´ doch mal in diesem Sinne mit der Stadt und toi, toi, toi!
Schöne Grüße
Klaus Schepe
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