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Re: Bildungsurlaub bei Seminar für geschlossenen Kreis (Nordrhein-Westfalen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Im Gesetz steht, dass die Veranstaltung "allen Arbeitnehmern zugänglich sein" muss. Sie laden Ihren Arbeitgeber geradzu zu einer Ablehnung ein. Warum sprechen Sie nicht mit ihm über den geldwerten Vorteil, den Sie hätten, und fragen ihn, ob er Ihnen diesen Termin trotzdem genehmigt?


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