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Re: Bildungsurlaub im Ausland

Name:Bernhard Eul-Gombert

Die Bildungsurlaubsgesetzgebung ist Ländersache. In manchen Bundesländern ist auch ein Bildungsurlaub im Ausland anerkennungsfähig, in NRW ist das Gesetz restriktiv: BU darf nur in an NRW angrenzenden Ländern (Belgien, Niederlande) und in Straßburg (EU-Parlament) sowie an Gedenkstätten des Nazi-Terrors stattfinden.


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