Re: BU in anderem Bundesland (Schleswig-Holstein) | ||
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Zunächst: es gilt für Sie das Gesetz des Bundeslandes, in dem Sie arbeiten. Ihr Bildungsurlaub muss also in SH anerkannt sein. Die Anerkennung beantragt der Veranstalter, nicht Sie. Den Anerkennungsbescheid stellt Ihnen der Veranstalter dann für die Anmeldung Ihres Anspruchs bei Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung. |
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