Neuer Beitrag
Frist zur Anmeldung des BU beim Arbeitgeber (Nordrhein-Westfalen)

Name:J.K.

Sehr geehrter Herr Eul-Gombert!

Ich habe eine Frage zur Einreichungsfrist für den Antrag auf BU beim Arbeitgeber. Im Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW ist eine Frist von mind. 6 Wochen angegeben. Ist das eine grundsätzliche Regelung oder ist es auch von der Kulanz des Arbeitsgebers abhängig? Könnte man also auch erst 4 Wochen vor Kursbeginn den BU beantragen?

Vielen Dank im Voraus und herzliche Grüße!


Zurück



Folgen Sie uns auf Twitter!
Folgen Sie uns auf Facebook!
© 2025 Eul-Gombert & Gombert GmbH    |    Kontakt / Impressum  ·  Datenschutz  ·  Suchbegriffe  ·  Veranstaltungsorte  ·  Blog