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Re: Frist zur Anmeldung des BU beim Arbeitgeber (Nordrhein-Westfalen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Die genannten Fristen dienen jeweils dem Schutz der Beteiligten - die Arbeitgeber sollen genug Vorlauf-Zeit haben, umgekehrt müssen sie rechtzeitig den Antrag bearbeiten, damit Arbeitnehmer palnen können.
Aber natürlich kann ein Arbeitger auch eine kürzere Frist aus Kulanz akzeptieren, er muss es aber eben nicht.


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