Re: Übertragungs Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Sie können Ihren Anspruch aus diesem Jahr ins nächste übertragen, um dann 10 Tage zu haben - aber nur zum Zweck der Zusammenfassung. Es müssen nicht 10 Tage in Folge sein, aber ein inhaltlicher Zusammenhang muss gegeben sein. Ausführliche Informatione dazu hier: |
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