Re: BU mit angeordneten Schulungen anrechenbar? (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Nach dem neuen AWBG in NRW kann der Arbeitgeber bis zu 2 Tage maximal eigene Schulungen auf Ihren Gesamtanspruch von 5 Tagen anrechnen. In jedem Fall bleiben Ihnen aber drei Tage selbstbestimmter Bildungsurlaubsanspruch. Viele Anbieter von Bildungsurlaub haben auf diese Situation reagiert und bieten dreitägige Seminare an. |
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