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Übertragung von BU aus dem Folgejahr ins lfd. Jahr (Nordrhein-Westfalen)

Name:A. Seinen

Sehr geehrte Damen und Herren,

ist es möglich im Rahmen des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes seine 5 Tage Jahresanspruch an Bildungsurlaub aus dem Folgejahr ins laufende Jahr vorzuverlegen?

Besten Dank für Ihre Antwort!

Mit freundlichen Grüßen


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