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Re: Bildungsurlaub mit als Kündigungsgrund angegeben (Baden-Württemberg)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihren Bildungsurlaub genehmigt hatte, kannte er doch das Thema.
Auch der kritisierte fehlende Zusammenhang zur ausgeübten Tätigkeit ist kein Ablehnungsgrund, der so im Gesetz steht – schon gar nicht rückwirkend.
Wenn Ihr Arbeitgeber nun versucht, das nur mündlich zu verhandeln, legt das die Vermutung nahe, dass er weiß, wie dünn das Eis ist, auf dem er argumentiert.
Das Bildungszeitgesetz gibt für das Genehmigungsverfahren klare Regeln vor – für Arbeitgeber wie für Arbeitnehmer und schützt Sie auch vor willkürlichen Schritten.
Ich rate Ihnen, sich Unterstützung beim Betriebsrat und / oder einem Fachanwalt zu holen.


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