Re: Bildungsreise nach Berlin (Nordrhein-Westfalen) | ||
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In NRW muss der Veranstalter nach dem AwbG (Bildungsurlaubsgesetz) anerkannt sein. Einzelne Abgeordnete sind dies üblicherweise nicht. Die Bildungsreise müsste also im Rahmen eines anerkannten Veranstalters stattfinden - und den formalen Bedingungen (Umfang und Inhalte) den Anforderungen des Gesetzes entsprchen. |
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