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Re: Widerruf genehmigter Bildungsurlaub wegen Kündigun (Nordrhein-Westfalen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Wenn ein Arbeitnehmer die Mindestbeschäftigungsdauer vor der Inanspruchnahme (in NRW 6 Monate) erreicht hat, ensteht der Anspruch auf Bildungsurlaub. Eine Mindestbeschäftigungsdauer nach dem Bildungsurlaub sieht das Gesetz nicht vor.
Zumal wenn bis Jahresende ein Beschäftigungsverhältnis besteht:
Bildungsurlaub wird ja nicht für das kommende Jahr, sondern für das laufende Jahr gewährt - in dem ja in diesem Fall auch ein Beschäftigungsverhältnis besteht.
Natürlich ist es für einen Arbeitgeber unerfreulich, wenn das Knowhow, das vielleicht im Seminar erworben wird, dem Unternehmen nicht langfristig zur Verfügung steht.


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