Re: Widerruf genehmigter Bildungsurlaub wegen Kündigun (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Wenn ein Arbeitnehmer die Mindestbeschäftigungsdauer vor der Inanspruchnahme (in NRW 6 Monate) erreicht hat, ensteht der Anspruch auf Bildungsurlaub. Eine Mindestbeschäftigungsdauer nach dem Bildungsurlaub sieht das Gesetz nicht vor. |
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