Re: Welches Bundesland ist zuständig? (Baden-Württemberg) | ||
---|---|---|
|
||
In Fällen, in denen der Arbeitsplatz nicht bestimmt werden kann, kann der Firmensitz zur Bestimmung des Gesetztes ersatzweise genommen werden. Ob es möglicherweise Regelungen im Arbeitsrecht gibt, die das anders regeln, kann am ehesten ein spezialisierter Rechtsanwalt Aussagen treffen. |
||
Zurück |