Anerkennung als Bildungsträger NRW | ||
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Kann der Arbeitgeber eine Fortbildungseinrichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts (hier: Akademie der Architektenkammer NRW) zu Recht als Bildungsträger in Frage stellen und die Genehmigung von Bildungsurlaub für die Teilnahme dortiger Seminare ablehnen? |
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