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Anerkennung als Bildungsträger NRW

Name:Baumeister

Kann der Arbeitgeber eine Fortbildungseinrichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts (hier: Akademie der Architektenkammer NRW) zu Recht als Bildungsträger in Frage stellen und die Genehmigung von Bildungsurlaub für die Teilnahme dortiger Seminare ablehnen?

Die Akademie der AKNW ist hier nicht als Bildungsträger gelistet.


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