Re: Antrag auf Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Das AWBG sagt, der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber die Inanspruchnahme und den Zeitraum der Arbeitnehmerweiterbildung so frühzeitig wie möglich, mindestens jedoch 6 Wochen vorher schriftlich mitzuteilen und diese Mitteilung den Unterlagen über die Bildungsveranstaltung beizufügen. Es besteht also durchaus die Möglichkeit, es noch weitaus früher als die angenannten 6 Wochen vorher mitzuteilen. |
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