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Re: Flugschein als Bildungsurlaub?

Name:Bernhard Eul-Gombert

Der Veranstalter, in Ihrem die genannte Flugschule, muss nach dem Hamburger Bildungsurlaubsgesetz anerkannt worden sein. Fragen Sie dort einfach nach, die Anerkennung muss beantragt werden, daran werden sie sich erinnern.


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