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Lohnabzug bei Gleichwohl-Teilnahme?

Name:manni

Hallo,

wenn ich bei Ablehnung meines Antrages auf Bildungsurlaub trotzdem an der Veranstaltung (Gleichwohl-Teilnahme nach § 5 Abs. 4) teilnehme, kann der Arbeitgeber mir u.U. für diese Zeit den anteiligen Lohn/Gehalt abziehen?

Manni


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