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Re: 2 Mal Bildungsurlaub für die gleiche Ausbildung? (Nordrhein-Westfalen)

Name:Svetlana Kryuchkova

Sehr geehrter Herr Eul-Gombert,

vielen Dank für Ihre Antwort!

Wird das von Ihnen beschriebe 10-Tage-Zusammenfassung /-Konstrukt überhaupt irgendwo erwähnt?
Wenn nicht, dann liegt die Entscheidung offebar komplett im Ermessensspielraum des Arbeitgebers, richtig?

Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Antwort!


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