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Re: BU trotz Kündigung (Schleswig-Holstein)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Im Gesetz ist zwar von einer Mindestzugehörigkeit im Unternehmen (6 Monate) die Rede, nicht aber von einem Ausscheiden aus dem Betrieb. Ein Anspruch auf Bildungsurlaub mindestens anteilig zur Jahresbeschäftigung wäre also mehr als plausibel.
Warum melden Sie nicht einfach einen Bildungsurlaub an und sehen, wie Ihr Arbeitgeber reagiert? Im Falle einer Ablehnung muss er die ja begründen, und dann haben Sie eine Grundlage für eine eigene Prüfung, ob die Ablehnung rechtens ist.


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