Re: Donau Universität Krems (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Die generellen Anforderungen für einen BU in NRW sind: der Veranstalter muss eine Anerkennung nach dem AwbG besitzen. Die erhält er auf Antrag. Daher sollten Sie zunächst beim Veranstalter nach dieser Anerkennung fragen. Die Präsenz-Seminare müssen darüber hinaus den formalen Bedingungen des Gesetztes entsprechen: mind. 3 Tage am Stück, mind. 6 Ustd. pro Tag. |
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