Zunächst de schlechte Nachricht: Es gibt in keinem Bundesland eine Rechtsgrundlage für vierwöchige Kurse. Bei Zusammenlegung des Anspruchs zweier Jahre erhalten Sie aber immerhin 2 Wochen Bildungsurlaub.
Es gibt 2 Wege für Sie:
1. Finden Sie einen Anbieter und versuchen ihn zu bewegen, das Seminar in Ihrem Bundesland als Bildungsurlaub genehmigen zu lassen. Dann hätten Sie einen Rechtsanspruch - allerdings ist es für ausländische Veranstalter oft mühselig ohne Deutschkenntnisse.
2. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, ob er Ihnen ein nicht anerkanntes Seminar aus Kulanz als Bildungsurlaub genehmigt. Manche finden sich dazu bereit - inbesondere, wenn Sie ein paar gute Argumente finden, warum das auch für ihn sinnvoll ist.
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