Neuer Beitrag
Datenschutz beim Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen)

Name:Paul

Ist es rechtlich eigenlich zulässig für die Anmeldung zum Bildungsurlaub das Geb.-Datum als Pflichtangabe zu fordern? Das ist z. B. für einen Sprachkurs doch völlig irrelevant und es gilt der Grundsatz zur Datenvermeidung. Und die Begründung zur Prüfung ob der Teilnehmer volljährig ist zieht auch nicht oder wie wird überprüft, ob die Angabe auch stimmt?


Zurück



Folgen Sie uns auf Twitter!
Folgen Sie uns auf Facebook!
© 2025 Eul-Gombert & Gombert GmbH    |    Kontakt / Impressum  ·  Datenschutz  ·  Suchbegriffe  ·  Veranstaltungsorte  ·  Blog