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Re: Weiterbildung zum pferdegestützten Coach (Baden-Württemberg)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Wenn der Veranstalter die Anerkennung des Landes, in dem Sie arbeiten, nicht besitzt und sie auch nicht beantragen will, dann haben Sie in der Tat keinen Anspruch auf den Besuch dieses Seminars als Bildungsurlaub - es sei denn, Ihr Arbeitgeber genehmigt das freiwillig.


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