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Re: Bildungsurlaub Samstags , Teilzeit (Nordrhein-Westfalen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Die Berechnung des Bildungsurlaubsanspruchs im Schichtdienst ist schon mal etwas schwieriger. Ihr Anspruch orientiert sich grundsätzlich an der Zahl Ihrer Arbeitstage pro Woche. Wenn Sie regelmäßig samstags arbeiten, sollte der Samstag als Seminartag kein Problem sein. Vernünftigerweise brauchen Sie nicht mit dem Antrag zu warten, bis der Schichtplan bekannt ist - falls das kurzfristig passiert. Denn dann könnten Sie ja die Frist gegenüber Ihrem Arbeitgeber nicht einhalten und Ihr Rechtsanspruch wäre so ausgehebelt.
Vielleicht ist ein frühzeitiges Gespräch mit dem Arbeitgeber zu der Frage hilfreich - Sie könnten eine einvernehmliche Lösung suchen. Auch der Personalrat oder Betriebsrat kann hier hilfreich sein, weil er die Gegebenheiten des Betriebs naturgemäß kennt.
Weitere Informationen zum Schichtdienst finden Sie in der Handreichung zum AwbG hier: http://www.bildungsurlaub.de/infos_leitfaden-quotbildungsurlaub-nrwquot_34.html


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