Guten Morgen,
mein Arbeitgeber hat mit folgender Begründung meinen Antrag auf politische Weiterbildung abgelehnt:
"Die Freistellung zur beruflichen Weiterbildung regelt das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG NRW). Der Anspruch auf Arbeitnehmerweiterbildung (§ 1 Abs. 2 AWbG NRW) erfasst die berufliche und politische Weiterbildung sowie deren Verbindung.
Die von Ihnen mitgeteilte Weiterbildungsveranstaltung hat kein freistellungsrelevantes Thema zum Gegenstand, da keine Verbindung zum ausgeübten Beruf besteht oder erkennbar ist. Laut den Orientierungssätzen des Bundesarbeitsgerichts genügt eine Bildungsveranstaltung den gesetzlichen Voraussetzungen der Weiterbildung nicht nur dann, wenn sie Kenntnisse zum ausgeübten Beruf vermittelt, sondern auch, wenn das erlernte Wissen im erlernten oder ausgeübten Beruf verwendet werden kann und so im weitesten Sinne auch für den Arbeitgeber von Vorteil ist. Diese Auffassung wird auch vom Kommunalen Arbeitgeberverband NRW bestätigt."
Ist das rechtmäßig?
Vielen Dank, Katja Preiß
|