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Re: Bildungsurlaub bei berufsbegleitendem Studium (Hessen)

Name:Brigitte Deller

Sehr geehrter Herr Amberg,

ein Splitting Ihres fünftägigen Anspruchs in fünf einzelne Tage ist grundsätzlich nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Brigitte Deller

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration


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