Es ist richtig, dass es im NRW-Gesetz einen Passus gibt, der einen "Mindestnutzen" für den Arbeitgeber fordert. Dieser Passus steht im Absatz 3, der die Berufliche Arbeitnehmerweiterbildung beschreibt.
Die Politische Arbeitnehmerweiterbildung wird in einem eigenen Absatz beschrieben. Darin ist von Mindestnutzen nicht die Rede. Man darf annehmen, dass sich der Gesetztgeber etwas dabei gedacht, die beiden Grundrichtungen der Arbeitnehmerweiterbildung in getrennten Absätzen zu beschreiben.
Auch der gesunde Menschenverstand kann hier helfen: ein konkreter Nutzen am Arbeitsplatz wird durch politische Bildung höchstens für Politiker oder deren Referenten erkennbar sein. Eine solche Einschränkung im Gesetz wäre pädagogisch unsinnig und fehlt daher natürlich auch.
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