Re: Fastenkur (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Eine klassische Fastenkur wäre in NRW nicht anerkennungsfähig, da sie ja ausschließlich gesundheitlichen Zielen dient. |
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Re: Fastenkur (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Eine klassische Fastenkur wäre in NRW nicht anerkennungsfähig, da sie ja ausschließlich gesundheitlichen Zielen dient. |
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