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Re: Lohnabzug bei Gleichwohl-Teilnahme?

Name:manni

Danke für die Antwort! Ich habe die 1-Wochen-Frist eingehalten, den Betriebsrat und die Gewerkschaft eingeschaltet. Evtl. lenkt der Arbeitgeber noch ein, denn m.E. kann die Bildungsmaßnahme "zumindest zu einem mittelbar wirkenden Vorteil des Arbeitgebers verwendet werden können".


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