Neuer Beitrag
Re: Bildungsurlaub trotz beruflicher Weiterbildung (Berlin)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Die rechtliche Situation in Berlin ist leider nicht unkompliziert. Es gibt, wie oben beschrieben, eine legale Möglichkeit der Anrechnung - unter bestimmten, im Gesetz genannten Umständen. Es kann sein, dass das auf Sie zutrifft. Sie haben aber einen Anspruch auf eine Begründung der Ablehnung. Eine reine Behauptung genügt sicher nicht. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber nach der Rechtsgrundlage. Die muss vom Gesetz gedeckt sein. Dabei kann Ihnen u.U der Personal- oder Betriebsrat helfen. Eine qualifizierte Einschätzung Ihres Falles kann Ihnen ein Rechtsanwalt geben.


Zurück



Folgen Sie uns auf Twitter!
Folgen Sie uns auf Facebook!
© 2025 Eul-Gombert & Gombert GmbH    |    Kontakt / Impressum  ·  Datenschutz  ·  Suchbegriffe  ·  Veranstaltungsorte  ·  Blog