Ja, grundsätzlich bedeutet Bildungsurlaub die Freistellung von der Arbeit zum Zwecke einer Weiterbildung. An die Weiterbildung sind allerdings Bedingungen geknüpft.
Fernlehrgänge sind vom Bildungszeitgesetz nicht abgedeckt. Zwar empfiehlt die Anerkennungsbeörde von BaWü Arbeitgebern, Bildungsurlaube in Online-Form zu akzeptieren - es steht aber nicht im Gesetz, der Arbeitgeber kann, aber muss es nicht akzeptieren. Sprechen Sie mit dem Veranstalter, er kennt die Struktur seiner Veranstaltung und kann besser einschätzen, ob sie als Bildungsurlaub möglich ist. Gehen Sie dann zu Ihrem Arbeitgeber und besprechen es mit ihm, vielleicht haben Sie ja Argumente, warum es auch für Ihren Arbeitgeber nützlich ist, wenn Sie diese Fortbildung machen.
|