Hallo,
ich habe meinen Bildungsurlaub innerhalb der Frist beantragt.
Neben dem Formular welches bescheinigt, dass die Schule, wo ich die Fortbildung mache, Bildungsurlaub "berechtigt" ist, wollte mein Arbeitgeber noch ein Seminarprogramm haben.
Dieses wurde auch erstellt und ordnungsgemäß weitergeleitet.
Der Bildungsurlaub wurde abgelehnt, mit der Begründung:
Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW §9 Abs. 1: Im Sinne dieses Gesetzes §1 Abs. 2-4:
"...Bildungsinhalte die sich nicht unmittelbar auf eine ausgeübte Tätigkeit beziehen, eingeschlossen, wenn sie in der beruflichen Tätigkeit zumindest zu einem mittelbar wirkenden Vorteil des Arbeitgebers verwendet werden können."
Ist hier noch was zu retten?
Ich arbeite als Bürokauffrau in der Sachbearbeitung. Meine Fortbildung ist die Pharmareferentenschule.
Vielen Dank und viele Grüße
J. Päschke
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