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Re: Bildungsurlaub corona (Niedersachsen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Natürlich kann Ihr Arbeitgeber alle Fortbildungen untersagen, die im Rahmen seiner Firma sonst stattfinden würden.
Bildungsurlaub ist aber keine Fortbildung des Arbeitgebers und außerhalb seiner rechtlichen Verfügungsmacht. Es ist Ihr gesetzlicher Anspruch, der auch durch Corona-Sicherheitsmaßnahmen Ihres Arbeitgebers nicht beeinflusst wird. Bildungsurlaub ist, vergleichbar dem Erholungsurlaub, innerhalb Ihrer persönlichen Gestaltungssphäre. Auch Ihr Urlaubsziel kann Ihr Arbeitgeber ja nicht mitbestimmen. Bildungsurlaub in Niedersachsen ist nicht außer Kraft gesetzt.


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