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Re: Bildungsurlaub Zielgruppen (Niedersachsen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

In NRW und und NDS gelten 2 Gesetze mit erheblichen Unterschieden. NRW erkennt lediglich Veranstalter an - keine einzelnen Veranstaltungen. Es gibt in NRW keine verpflichtende Einschränkung auf bestimmte Zielgruppen.
In Niedersachsen higegen werden einzelne Seminarkonzepte anerkannt. Wenn die Anerkennung eines Seminars eine konkrete Zielgruppe benennt, ist dies Teil der Anerkennung. Wenn Sie nun nicht zu dieser Zilegruppe gehören, Sie aber in NDS arbeiten, können Sie sich nicht auf die Anerkennung berufen. Das ist aber von Seminar zu Seminar unterschiedlich. Eine Eingrenzung auf bestimmte Zielgruppen gibt es nicht für alle Seminarkonzepte.


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