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Re: Teilzeit und BU-Freistellung (Nordrhein-Westfalen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Sie haben schon recht: Sie können einen einwöchigen Bildungsurlaub besuchen: davon 4 Tage an Stelle Ihrer Arbeit, den 5. Tag besuchen Sie während Ihrer Freizeit - das ist allen Ihre Entscheidung. Falls Ihre Sorge sein sollte, das gäbe ein Problem mit der Bildungseinrichtung: Ist es sicher nicht.


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