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Re: Urlaub vor und nach Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Der Arbeitgeber kann bei Urlaub wie bei Bildungsurlaub Einschränkungen geltend machen, damit nicht alle MitarbeiterInnen gleichzeitig abwesend sind. Das ändert natürlich nichts am grundsätzlichen Anspruch.


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