Re: Ablehnung aus betriebl. Gründen (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Im Gesetz steht nichts von einem nachträglichen Recht des Arbeitgebers, die Bestätigung eines Bildungsurlaubs wieder zurückzunehmen. |
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Re: Ablehnung aus betriebl. Gründen (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Im Gesetz steht nichts von einem nachträglichen Recht des Arbeitgebers, die Bestätigung eines Bildungsurlaubs wieder zurückzunehmen. |
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