Neuer Beitrag
Re: Bildungsurlaub während Kurzarbeit (Nordrhein-Westfalen)

Name:Hans Martin

Zunächst: Ein Bildungsurlaub ist möglich, während Sie in Kurzarbeit sind. Ihr Arbeitgeber hat Widerspruchsrechte, die sind aber im AwbG genau beschrieben - also z.B. zwingende betriebliche Gründe. Darum die Empfehlung: Reichen Sie ihren Bildungsurlaub schriftlich beim Arbeitgeber ein - und warten ab, wie er reagiert. Kurzarbeit ist per se jedenfalls kein Ablehnungsgrund


Zurück



Folgen Sie uns auf Twitter!
Folgen Sie uns auf Facebook!
© 2025 Eul-Gombert & Gombert GmbH    |    Kontakt / Impressum  ·  Datenschutz  ·  Suchbegriffe  ·  Veranstaltungsorte  ·  Blog