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Re: Bildungsurlaub 2020 (Nordrhein-Westfalen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Nicht richtig ;-)
Es gibt einen gestzlichen Anspruch auf Zusammenfassung im Folgejahr - damit können Sie Ihren diesjährigen Anspruch "retten". Bei der Übertragung gibt es - ohne vorherige Ablehnung eines Antrags - tatsächlich keinen gesetzlichen Anspruch, sondern nur eine freundliche Bitte an den Arbeitgeber.


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